Wir leben immer länger. Diese Tatsache, die sich in fast allen Ländern der Welt zeigt, bringt auch in der Schweiz Herausforderungen für die Altersvorsorge mit sich. Im September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Reform der AHV 21 und damit deren Stabilisierung angenommen. Im Bereich der beruflichen Vorsorge wird es 2024 mit der Reform des BVG um dasselbe Prinzip gehen. Durch die gestiegene Lebenserwartung beziehen wir immer länger Rente. Bleibt das zur Verfügung stehende Alterskapital gleich, muss der Umwandlungssatz reduziert werden, damit die Finanzierung gewährleistet ist. Die Eidgenössischen Räte haben einen Kompromiss gefunden, der die Hauptziele – die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6.0 Prozent sowie die Anpassung der beruflichen Vorsorge an die neue Arbeitswelt – erfüllt. Mit dem Einbezug der Teilzeitbeschäftigten, der kleinen Einkommen, insbesondere jene der Frauen, wird die 2. Säule modernisiert. Profond unterstützt, genauso wie der Pensionskassenverband inter-pension, die geplante Reform.
Der Stiftungsrat von Profond hat die Thematik der Umwandlungssätze bereits seit Jahren im Fokus. Mit der vorausschauenden, regelmässigen Anpassung der Umwandlungssätze konnten wir der Umverteilung von aktiv versicherten Personen zu Rentnern bereits konkret entgegenwirken.