2025 erzielte Profond trotz der schwierigen Situation an den Aktien- und Obligationenmärkten eine Gesamtrendite von 5.3 Prozent. Der Deckungsgrad lag bei 109.8 Prozent, die Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten mit 2.25 Prozent über dem gesetzlichen Mindestzinssatz von 1.25 Prozent. Somit wurde ein wesentlicher Teil der Rendite an unsere Versicherten weitergegeben, während der Rest in den Aufbau der Wertschwankungsreserve floss. Dank konstant positiver Renditen konnte Profond die Altersguthaben in den letzten fünf Jahren mit durchschnittlich 4.6 Prozent verzinsen.
Im Interesse einer möglichst attraktiven Verzinsung der Altersguthaben geht Profond juristisch gegen die Mitteilung der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) vor und hat Anfang 2026 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen Pensionskassen im Wettbewerb die Verzinsung festlegen können, insbesondere im Zusammenhang mit den Wertschwankungsreserven. Ziel ist, dass der Stiftungsrat die Kompetenz haben sollte, die Verzinsung selbst festzulegen.