Welches sind denn die digitalen Kontaktpunkte, die ein Patient beim Eintritt in Ihre Station durchläuft?
Bei Aufnahme werden sämtliche Personendaten erfasst und in das System eingespiesen. Daraufhin erfolgt durch die Pflege die Triagierung des Fachgebietes (Medizin, Chirurgie, Gynäkologie) sowie der Dringlichkeit der Behandlung anhand einer ersten Verdachtsdiagnose. Dabei werden verschiedene Parameter erhoben, zum Beispiel sogenannte Vitalzeichen wie Blutdruck, Puls oder Temperatur. Diese Informationen werden im KIS erfasst und im Dashboard abgebildet. Daraufhin wird die zuständige Ärztin beziehungsweise der zuständige Arzt informiert. Diese haben dann sogleich Zugriff auf alle notwendigen Daten und Dokumente. Während wir früher oft stundenlang im Archiv nach alten Berichten oder Röntgenbildern gesucht haben, sind diese nun per Mausklick und an jedem Arbeitsplatz im Spital abrufbar. Im KIS werden unter anderem die erhobenen Befunde dokumentiert, Verordnungen bei einem Spitalaufenthalt gemacht, Operationen angemeldet sowie Berichte, Rezepte und Arbeitsunfähigkeitszeugnisse erfasst.
Die Vorteile der digitalisierten Prozesse – gerade, wenn der Zeitfaktor mitspielt – liegen natürlich auf der Hand. Welche Schwierigkeiten und Hürden gab es denn zu überwinden auf dem Weg dahin?
Um einen Prozess zu digitalisieren, ist in einem ersten Schritt die intensive Prozessanalyse und gegebenenfalls auch die Anpassung des Prozesses notwendig. Erst danach kann die IT die gestellten Anforderungen ausarbeiten. Herausforderungen hinsichtlich der Schnittstellen waren sicherlich die Kompatibilität von Applikationen verschiedener Abteilungen wie zum Beispiel dem Labor oder der Radiologie. Digitalisierung bedeutet auf der einen Seite eine deutliche Unterstützung in der täglichen Arbeit, auf der anderen Seite aber auch mehr Administration, so dass hier ein guter Mittelweg gefunden werden muss.
Bei der Digitalisierung spielen auch Fragen des Datenschutzes eine grosse Rolle, speziell im sensiblen Gesundheitswesen. Wie gehen Sie damit um?
Sämtliche die Gesundheit betreffenden Personendaten gelten als besonders schützenswerte Personendaten. Neben dem eigentlichen Datenschutz kommen in einem Spital ja noch die ärztliche Schweigepflicht, das Auskunfts- und Einsichtsrecht oder die Information von Angehörigen dazu. Unser hausinterner Datenschutzbeauftragte erarbeitet gemäss den datenschutzrechtlichen Anforderungen von Bund und Kanton Weisungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Weisungen werden geschult und sind in unserer digitalen Dokumentenbibliothek verfügbar. Hinsichtlich des «elektronischen Patientendossiers (EPD)» sind wir im Spital Muri bestens vorbereitet.
Wo leistet die Digitalisierung spürbare Verbesserungen in der medizinischen Diagnose und Therapie?
Ein Fortschritt in der medizinischen Diagnostik ist sicherlich die bessere Qualität der radiologischen Bildgebung. Konventionelle radiologische Bilder können zum Beispiel hinsichtlich des Kontrastes bearbeitet werden und somit die Beurteilung vereinfachen. Vermessungen und Winkelbestimmungen sind direkt am Bildschirm möglich, dies ist zum Beispiel für die Traumatologie wichtig. In der Computertomografie wiederum werden die Schnitte dünner und die Strahlenbelastung für die Patienten weniger. Dank der Digitalisierung können auch externe Experten bei der Behandlung hinzugezogen werden. Auch zum Thema künstliche Intelligenz in der Medizin scheint es vielversprechende Entwicklungen zu geben, unter anderem durch entscheidungsunterstützende Systeme bei der Erkennung von Tumorzellen.